So fördern wir Ihre Neue Dorfmitte

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit unterstützt Vorhaben für eine „Neue Dorfmitte“ mit Landes- und EU-Mitteln. Seit 2011 wurden 60 Dorfläden mit insgesamt 4,68 Millionen Euro gefördert. Hier finden Sie Hinweise, wie auch Ihre „Neue Dorfmitte“ gefördert werden kann:

Diese Vorhaben sind förderfähig

Fragen und Antworten zur Förderung

Welche Anforderungen muss mein Vorhaben erfüllen?

  • Versorgung mit Lebensmitteln ist vorgesehen
  • Lage im ländlichen Raum, außerhalb der Hauptorte zentraler Orte (größere Orte, die die umliegenden kleineren Dörfer mitversorgen)
  • Verkaufsfläche ist kleiner als 400 qm
  • die Gemeinde unterstützt das Vorhaben
  • kein weiterer Nahversorger im Ort
  • das Vorhaben ist wirtschaftlich tragfähig

Die genauen Kriterien entnehmen Sie bitte dem Leitfaden "Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern".

Welche Vorhaben sind förderfähig?

  • Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsverträglichkeitsuntersuchungen
  • investive Baumaßnahmen am Gebäude (auch Basisstation bei mobilem Versorger), einschließlich Außenanlagen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Ladeninfrastruktur (auch bei der Basisstation eines mobilen Versorgers) wie z.B. Warenwirtschaftssysteme, Kühltechnik, Logistik und Lagerhaltung, Mobiliar, Regale, etc.
  • Fahrzeuge zur mobilen Versorgung einschließlich deren Ausstattung.

Wie hoch ist die Förderung?

  • die Höchstsumme beträgt 200.000 Euro
  • in der Regel werden 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, außer: Stellt eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband den Antrag, beträgt die Förderung 50 Prozent bei RUBIKON grün, 55 Prozent bei RUBIKON gelb, 60 Prozent bei RUBIKON orange oder rot. Näheres regelt die FöRL ILE M-V.

Wie beantrage ich die Förderung?

Ablauf Antragsverfahren Neue DorfmitteDetails anzeigen
Ablauf Antragsverfahren Neue Dorfmitte

Beim Wirtschaftsministerium ist mit einem ausgefüllten Antrag nebst Anlagen (siehe Downloadbereich unten) die Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit zu beantragen. Liegt diese vor, müssen Sie den eigentlichen Antrag auf Fördermittel online bei der zuständigen Bewilligungsbehörde nach der FöRL ILE M-V (siehe Downloadbereich unten) bis zum 31. August für eine Zuwendung im folgenden Jahr stellen. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, integrierte ländliche Entwicklung und Umwelt trifft die endgültige Förderentscheidung gemäß der zur Verfügung stehenden Mittel einmal jährlich im Herbst. Bei positiver Förderentscheidung ergeht ein Zuwendungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Wirtschaftsministerium finden Sie unter "Kontakt".